Abfindungsrechner

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Abfindungsrechner
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  • Bitte beachten Sie: Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es in den meisten Fällen nicht . Lediglich in Ausnahmefällen (beispielsweise wenn das Arbeitsverhältnis durch das Arbeitsgericht aufgelöst wird oder im Falle eines Sozialplanes) kann unter Umständen ein einklagbarer Abfindungsanspruch bestehen. In den meisten Fällen ist die Zahlung einer Abfindung das Ergebnis von Verhandlungen. Arbeitgeber scheuen im Fall der Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes die Überprüfung der Kündigung durch die Arbeitsgerichte, denn diese stellen hohe Anforderungen an die Wirksamkeit von Kündigungen. Von den Arbeitsgerichten selbst wird daher im Falle einer Klageerhebung ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr als Abfindung vorgeschlagen.

    Hierzu dient unser Abfindungsrechner: Er soll Ihnen einen kurzen Überblick geben, wie hoch eine mögliche Abfindung wäre.

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